- Reservierung
- Mit der schriftlichen (Post, Telefax oder E-Mail) oder mündlichen Reservierung, bietet der Interessent, nachfolgend Mieter genannt) dem Kanu-/Schlauchbootvermieter Saalestrand-Kanu (nachfolgend Vermieter genannt) den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage der individuell gefertigten Tourenbeschreibung, verbindlich an. Die Reservierung kommt durch Annahme in Form einer Buchungsbestätigung seitens des Vermieters zustande.
- Die Anmeldung einer Gruppe erfolgt durch einen vertretungsberechtigten Gruppensprecher und ist verbindlich für sämtliche Teilnehmer. Rechtsgeschäfte über Dritte sind ausgeschlossen und unwirksam. Schriftliche Vereinbarungen können neben dem Postweg über das Telefax bzw. über unsere E-Mail-Adresse getroffen werden. Bei einer Anmietung ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages anerkannt.
- Leistungen und Leistungsänderungen
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen auf unserer Homepage, bzw. dem Inhalt der individuell gefertigten und vereinbarten Kanu-/Schlauchboottour. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des gesamten vereinbarten Mietpreises über den vereinbarten Zeitraum.
- Zahlungen
- Der etwaige Mietpreis richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Überlassung der Kanus sowie der weiteren Ausstattung (Paddel, Schwimmwesten, wasserdichter Packsack etc.) an den Mieter erfolgt am Tag der Kanutour nach Barzahlung des Gesamtbetrages.
- Rücktritt / Storno durch den Kunden
- Der Kunde kann durch eine schriftliche Erklärung jederzeit von der Reservierung zurücktreten. Bei Stornierungen ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschale Stornogebühren in Rechnung stellen:
- bis 30 Tage vor Antritt der Kanutour 20 %
ab 29 bis 15 Tage vor Antritt der Kanutour 30 %
ab 14 bis 07 Tage vor Antritt der Kanutour 50 %
ab 06 bis 01 Tage vor Antritt der Kanutour 80 %
Bei Nichtantritt der Kanutour 90 %
- bis 30 Tage vor Antritt der Kanutour 20 %
- Dem Mieter ist es gestattet, Ersatzteilnehmer für die vereinbarte Kanu-/Schlauchboottour zu stellen, sofern diese sich den Vermietungsbestimmungen dieser AGB und allen daraus für sie entstehenden Rechte und Pflichten verpflichten, in den bestehenden Vertrag eintreten. Der Vermieter kann diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen ablehnen.
- Bei der vorzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
- Der Kunde kann durch eine schriftliche Erklärung jederzeit von der Reservierung zurücktreten. Bei Stornierungen ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschale Stornogebühren in Rechnung stellen:
- Rücktritt und Kündigung durch den Kanuverleiher
- Der Vermieter kann den Mietvertrag ausserordentlich kündigen, wenn ein Teilnehmer trotz Ermahnung die Kanu-/Schlauchboottour erheblich stört oder sich und andere Teilnehmer gefährdet, so dass eine weitere Durchführung der vertraglich vereinbarten Kanu-/Schlauchboottour nicht tragbar bzw. verantwortbar ist. Eine Erstattung des Mietpreises erfolgt nicht.
- In Fällen höherer Gewalt, Hochwasser oder Krankheit des Vermieters kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch wenn eine planmässige Durchführung der vertraglich vereinbarten Kanu-/Schlauchboottour durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
- Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus von uns nicht zu verantwortenden Gründen, nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des anteiligen Mietpreises.
- Leistungs- und Preisänderungen
- Der Vermieter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Mietpreise im Falle der Erhöhung externer Kosten wie Übernachtungsgebühren auf anderen Campingplätzen, Pensionen oder eine Mehrwertsteuererhöhung zu ändern.
- Haftung des Mieters
- Für die Beschädigung oder den Verlust der angemieteten Gegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der beschädigten, zerstörten oder verloren gegangenen Mietsache und bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der überlassenen Mietsachen an den Vermieter. Entsteht durch einen vom Mieter verschuldeten Schaden an den Mietsachen oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen ein Leistungsausfall gegenüber weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen
Leistungsausfall in voller Höhe. - Bei Gruppen haftet der vertretungsberechtigte Gruppensprecher, der den Mietvertrag unterschrieben hat, gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der vertretungsberechtigte Gruppensprecher haftet alleine, wenn der Schadensverursacher selbst nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmende verursacht oder mit verursacht wurde.
- Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht.
- Die Benutzung der Boote oder Fahrräder in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet. Nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts besteht vor und während
der Kanu-/Schlauchboottour Alkoholverbot. - Der Mieter erklärt ferner, dass er die gemieteten Boote nicht über die zulässige Personenzahl sowie Höchstzuladung hinaus beladen und diese nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter zu Wasser lassen und benutzen wird.
- Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
- Für die Beschädigung oder den Verlust der angemieteten Gegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der beschädigten, zerstörten oder verloren gegangenen Mietsache und bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der überlassenen Mietsachen an den Vermieter. Entsteht durch einen vom Mieter verschuldeten Schaden an den Mietsachen oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen ein Leistungsausfall gegenüber weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen
- Haftung des Vermieters
- Für den Verlust von Kleidung und/oder Wertsachen (z.B. Handys, Schmuck, Bargeld etc.) übernimmt der Verleiher keine Haftung. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird eine ausreichende Anzahl an wasserdichten Gepäcktonnen/Packsäcken zur Verfügung gestellt.
- Umweltschutz
- Die Teilnehmer haben zu beachten, dass während der Kanu-/Schlauchboottour nur die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegstellen benutzt werden. Alle geltenden Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.
- Rückgabe der Mietsachen
- Die Rückgabe der Boote und Ausrüstung erfolgt im sauberen Zustand. Ist dies nicht der Fall wird eine entsprechende Reinigungspauschale in Höhe von 5 Euro für das jeweilige Boot in Rechnung gestellt und ist sofort in bar zahlbar.
- Ersatzansprüche des Teilnehmers
- Der Mieter bzw. die Teilnehmer sind verpflichtet, den Zustand der gemieteten Boote samt Ausrüstung bei Übergabe spätestens vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls entstandene Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Nach Fahrtantritt auftretende Mängel müssen dem Vermieter unmittelbar, notfalls fernmündlich, unverzüglich angezeigt und Abhilfe gefordert werden. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz seitens des Mieters ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Übergabe der Mietsachen schriftlich anzuzeigen. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach 1 Jahr
ab dem vertraglich vorgesehenen Reisetermin.
- Gerichtsstand
- Maßgeblich ist die deutsche Rechtsprechung. Klagen gegen den Vermieter sind an dessen Firmensitz zu erheben. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, gilt für diese die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Vertragsbedingungen werden davon nicht berührt.
Anbieter:
Saalestrand Kanu UG (haftungsbeschränkt)
Riemannstraße 4
07745 Jena
St.-Nr.: 112 / 222 / 04147
Tel.: 03445 – 677141
Mobil: 0176 – 10315610
E-Mail: info@saalestrand-kanu.de
Homepage: www.saalestrand-kanu.de
Allgemeine Hinweise:
Minderjährige nur in Begleitung mindestens einer Aufsichtsperson.
Es gelten die ausgeschriebenen Umwelt und Naturschutzregeln. Alle Staustufen und Wehre müssen mittels Schleuse umfahren werden. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die Kanus samt um das Wehr bzw. die Staustufen zu tragen.© Anwaltskanzlei Stephan Lampe